Rechtsanwalt Florian Schmieg betreut und berät KünstlerInnen und Unternehmen im Medienbereich
mit dem Tätigkeitsschwerpunkt im Musikrecht.
Seit über zwanzig Jahren betreue und berate ich als Partner der in Berlin ansässigen Kanzlei Spieß Schumacher Schmieg & Partner mbB KünstlerInnen und Unternehmen aus der Musikbranche.
Als auf das Musik-Urheberrecht spezialisierter Anwalt berate ich insbesondere SongwriterInnen und KomponistInnen, InterpretInnen, ProduzentInnen, Managements, Labels und Musikverlage im Zusammenhang mit ihrer künstlerischen und wirtschaftlichen Tätigkeit.
Der Schwerpunkte meiner Arbeit liegt in der Gestaltung und Verhandlung von Verträgen, insbesondere der Erstellung und Verhandlung von Lizenz- und Auswertungsverträgen sowie in der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen, insbesondere im Zusammenhang mit der Auswertung urheberrechtlicher Nutzungs- und Leistungsschutzrechte.
Zusammen mit meinen PartnerInnen und KollegInnen der Kanzlei Spieß Schumacher Schmieg & Partner mbB begleite ich insbesondere auch die Gründung und den Aufbau von Unternehmen in der Musikbranche und den Erwerb oder die Veräußerung von Unternehmen bzw. Rechtekatalogen.
Rechtsanwalt Florian Schmieg
Kanzlei Spieß Schumacher Schmieg & Partner mbB